Einweg-Produkte sind zurzeit äußerst beliebt – praktisch, handlich, geschmackvoll und oft eine gute Alternative zur herkömmlichen Zigarette.

Leider gibt es auf unserem Markt Hersteller, die sich entweder im deutschen Regelungsdickicht nicht zurechtfinden oder nicht zurechtfinden wollen. Das führt dazu, dass einige Produkte in Deutschland schlichtweg nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Da uns häufig unsere Großhandelskunden nach der aktuellen Lage fragen, habe ich mich dazu entschlossen, diese (unverbindliche!) Zusammenstellung der aktuellen Richtlinien für Einweg-E-Zigaretten zu veröffentlichen.

Hier ein Überblick über die Vorschriften:

  • Der Liquid-Inhalt darf maximal 2 ml betragen.
  • Höchster Nikotingehalt: 20 mg/ml.
  • Die Verpackung muss auf Deutsch beschriftet sein.
  • Warnhinweis “Darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen”.
  • Warnhinweis “Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht”, bei nikotinhaltigen Einweg-E-Zigaretten.
  • Der Importeur muss seinen Sitz in der EU haben (Adresse, Anschrift und Telefonnummer müssen auf der Verpackung angegeben sein!).
  • CLP-Kennzeichnung (Totenkopf) mit einer Mindestgröße von 1×1 cm (zumindest bei nikotinhaltigen Einweg-Produkten).
  • Falls das Einweg-Produkt zusätzlich in undurchsichtige Folie verpackt ist, gelten dieselben Verpackungsvorschriften wie für den “Umkarton”.
  • Ein Beipackzettel mit der Überschrift “Gebrauchsinformationen” ist obligatorisch.
  • Das Produkt muss beim BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) registriert sein.

Das sind die wesentlichen Informationen zu den Vorschriften – unsere Gesetzgebung stellt hohe Anforderungen an die Importeure, weshalb viele Produkte nicht den Normen entsprechen.

Es ist wichtig zu betonen: Kein einziges Einweg-Produkt mit 1000 oder mehr Zügen ist derzeit gemäß der aktuellen Vorschriften legal, da in diesem Fall die 2 ml-Grenze überschritten wird!

Ein oft übersehener, aber wichtiger Aspekt: Einweg-Produkte und alle anderen E-Zigaretten sind im Internet absolut werbefrei, einschließlich Plattformen wie Instagram und Co.!

Eine Frage, die mir selbst aufgekommen ist und die ich erst nach einiger Recherche beantworten konnte, lautet: Wie kann ein Händler herausfinden, ob ein Produkt ordnungsgemäß gemeldet ist? Es ist recht einfach, wenn man weiß, wo man suchen muss: Unter folgendem Link findet man den Abschnitt “Liste der mitgeteilten E-Zigaretten”, wo eine Excel-Tabelle mit allen derzeit gemeldeten E-Zigaretten heruntergeladen werden kann.

Ich hoffe, dass ich damit etwas Klarheit im Regelungsdschungel schaffen konnte. Jeder Händler und Shop in unserer Branche sollte sich bemühen, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, um weitere komplizierte Regulierungen zu vermeiden. Wenn es keinen Bedarf für neue Regeln gibt, werden diese auch nicht von der Politik eingeführt.

Kategorien: Aktuelles

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